Hebammen
Die Schwangerenvorsorge gehört zur Grundversorgung der Schwangeren und wird komplett
von den Krankenkassen bezahlt, egal ob sich die Frau für die Vorsorge bei FrauenärztIn
oder/und bei der Hebamme entscheidet. Bei der Hebammenbetreuung fällt keine
Praxisgebühr an.
Jede Schwangere hat die Möglichkeit, an einem Geburtsvorbereitungskurs teilzunehmen. Die Kosten hierfür übernehmen die Krankenkassen, in manchen Fällen auch den Partnerbeitrag.
Ebenso werden alle Leistungen, die die Geburt betreffen, von der Krankenkasse übernommen. Einzige Ausnahme ist die Rufbereitschaftspauschale von EUR 250. Die beiden Kassen, die derzeit die vollständige Rufbereitschaftspauschale übernehmen, sind die Securvita und die BKK VBU.
Nach der Geburt des Kindes werden von den Krankenkassen Hausbesuche und telefonische Beratungen im Wochenbett und während der Stillzeit übernommen, sowie einen Rückbildungskurs, wenn der Kurs neun Monate nach der Geburt abgeschlossen ist.
Jede Schwangere hat die Möglichkeit, an einem Geburtsvorbereitungskurs teilzunehmen. Die Kosten hierfür übernehmen die Krankenkassen, in manchen Fällen auch den Partnerbeitrag.
Ebenso werden alle Leistungen, die die Geburt betreffen, von der Krankenkasse übernommen. Einzige Ausnahme ist die Rufbereitschaftspauschale von EUR 250. Die beiden Kassen, die derzeit die vollständige Rufbereitschaftspauschale übernehmen, sind die Securvita und die BKK VBU.
Nach der Geburt des Kindes werden von den Krankenkassen Hausbesuche und telefonische Beratungen im Wochenbett und während der Stillzeit übernommen, sowie einen Rückbildungskurs, wenn der Kurs neun Monate nach der Geburt abgeschlossen ist.
